Vorlage des Haushaltsrechtlichen und bautechnischen Vorentwurfs für die Trasse parallel zur Bahnlinie
1995
Entwurfsgenehmigung
2000
Planfestellungsbeschluss
2002
Klagen wurden eingereicht. Daraufhin erfolgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Verletzung der europäischen Vogelschutz-Richtline – nicht jedoch der FFH-Richtlinie und fachplanerische Abwägungsmängel. Die Verträglichkeitsuntersuchungen ergaben eine Unverträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet und somit das Aus für die sogenannte Bahntrasse.
2006
Neuer Entwurf zur Genehmigung vorgelegt
2009
Entwurfsgenehmigung
2009
Planfestellungsverfahren
2012
Neuer Antrag auf Planfeststellung wegen Umplanung der Anschlussstelle Michelau (Wegfall der LIF 13 neu)
2013
Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der EU-Kommission
2015
Zustimmung der EU-Kommission zur Ausnahme
2017
Planfestellungsbeschluss gegen den fünf Klagen eingereicht wurden
2018
Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
2019
Planfeststellungsbeschluss behält Rechtskraft
Seit 2017
Bauvorbereitungsbeginn nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
2019
Bauvorbereitende Maßnahmen, Baugrunderkundungen
2020
Baubeginn der Maßnahme durch Aufnahme der Bautätigkeiten für das Brückenbauwerk 12-1
Impressionen der Bauvorbereitungen – Archäologische Untersuchungen des Baufeldes