2002
Klagen wurden eingereicht. Daraufhin erfolgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Verletzung der europäischen Vogelschutz-Richtline – nicht jedoch der FFH-Richtlinie und fachplanerische Abwägungsmängel. Die Verträglichkeitsuntersuchungen ergaben eine Unverträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet und somit das Aus für die sogenannte Bahntrasse.