Naturschutz

Umwelt bewahren - Naturschutz an der B 173

In jedem Projektabschnitt werden bereits im Rahmen der Planfeststellung naturschutz-, umweltschutz- und artenschutzrelevante Aspekte berücksichtigt und in die Planung mit einbezogen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersichtsdarstellung der Umsetzung des Natur- und Umweltschutzes in den einzelnen Projektabschnitten.

Im Baugebiet liegen zwei Europäische Schutzgebiete, sogenannte Natura-2000-Schutzgebiete: das FFH-Gebiet „Maintal von Theisau bis Lichtenfels“ und das Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Maintal, Unterer Rodach und Steinach“.

FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Tieren, Pflanzen und Habitaten dienen. Da beide Natura-2000-Schutzgebiete durch die Planungen berührt werden, wurde die Trasse bereits im Rahmen der Vorentwurfsplanung auf ihre FFH-Verträglichkeit untersucht.

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Eine maßgebliche Schnittstelle zwischen Inhalten der Eingriffsregelung und des Artenschutzes liegt in der Maßnahmenplanung. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat die Aufgabe, die zur Bewältigung der Eingriffe notwendigen Maßnahmen durchgängig und vollständig darzustellen.

Dazu gehören die notwendigen Maßnahmen:

  • nach § 15 BNatSchG (Eingriffsregelung)
  • nach § 31 BNatSchG (FFH-Gebietsschutz)
  • nach § 44  BNatSchG (Artenschutz)

Im Sinne der Zielsetzung der Eingriffsregelung sind die Beeinträchtigungen zu vermeiden, auszugleichen oder in sonstiger Weise gleichwertig zu kompensieren.

Wie sich aus § 15 BNatSchG ergibt, ist die beeinträchtigte Funktion des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes wiederherzustellen. Somit sind im Rahmen des Machbaren und Verhältnismäßigen alle Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu kompensieren.

Die Eingriffsfolgenbewältigung bezieht sich auf die beeinträchtigten und die als Ergebnis der Planungsraumanalyse als planungsrelevant bewerteten Funktionen und Strukturen. Im Vordergrund steht ein Maßnahmenkonzept, in dem insbesondere die räumlich-funktionale Bindung der Maßnahmen abzuleiten ist.

Die Schnittstelle zum Artenschutz und die Einbindung der aus artenschutzrechtlicher Sicht und der Umwelthaftung erforderlichen Maßnahmen, bringt eine neue Qualität hinsichtlich der funktionalen Ableitung und Begründung der Maßnahmen. Die Maßnahmenplanung soll weiterhin einen Planungsprozess im Vorfeld der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens initiieren, der eine Flexibilisierung bei der Auswahl von Flächen und Maßnahmenarten ermöglicht, sofern es die räumlich-funktionale Bindung zulässt.

Erläuterung Kohärenzsicherungsmaßnahmen

Im Zusammenhang mit NATURA 2000-Gebieten ergeben sich die rechtlichen Anforderungen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen aus Art. 45 (4) FFH – RL. Demnach sind Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der FFH-RL zu ergreifen, wenn nach negativem Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung das überwiegende, öffentliche Interesse festgestellt worden ist und (zumutbare) Alternativen fehlen.

Das bedeutet konkret: Wird der Plan oder das Projekt trotz Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten zugelassen, sind ausgleichende Maßnahmen zu ergreifen. Also Maßnahmen, die die Beeinträchtigungen für bestimmte Lebensraumtypen oder Arten der FFH-Richtlinie in Natura 2000-Gebieten soweit wie möglich minimieren.

Nach deutschem Recht werden diese Maßnahmen als „notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000“ , sogenannte Kohärenzsicherungsmaßnahmen bezeichnet.

Sie sind eindeutig dem Ausnahmeverfahren § 54 (7) BNatSchG zuzuordnen und dürfen nicht bereits bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden.

Die FFH-Richtlinie spricht in der deutschen Übersetzung von „Ausgleichsmaßnahmen“. Da es in der im deutschen Recht verankerten „Eingriffs-Ausgleichsregelung“ ebenfalls „Ausgleichsmaßnahmen“ gibt, wird im Folgenden zur besseren Unterscheidbarkeit bei Maßnahmen von „Kohärenzsicherungsmaßnahmen“ gesprochen.

Letztere sind somit von verschiedenen Maßnahmentypen abzugrenzen.

Quelle:

Abschlussbericht Internationaler Erfahrungsaustausch zu Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie 01. – 02. Juli 2004 in der Technischen Universität Berlin

Quelle:

Entwicklung von Methodiken zur Umsetzung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Darstellungsformen für landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau

Gutachten F+E Projekt Nr.02.0233/2003/LR im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Übersicht über die Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Streckenverlauf:

Kohärenzsicherung für Arten der FFH-RL

Kohärenzsicherungsmaßnahme für spezielle Arten, die Rohrweihe:

Quelle: https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/rohrweihe/

Die Rohrweihe ist in Bayern zerstreut bis regional verbreitet. Das Brutareal hat sich seit den Jahren 1996-1999 wesentlich vergrößert. Verbreitungsschwerpunkte liegen im mittleren Maintal, Steigerwaldvorland, im Ochsenfurter und Gollachgäu, im Aischgrund und den westlichen Zuflüssen zur Regnitz, im Ries und entlang von Donau und Isar. Kleinere Ansammlungen und Einzelvorkommen wurden darüber hinaus aus allen Regierungsbezirken gemeldet, häufen sich jedoch im nördlichen Bayern. In der Südhälfte Südbayerns finden sich Einzelvorkommen.

Die blau gekennzeichnete Fläche, ist bereits angelegt und funktionsfähig. Ausgleichsfläche A1 mit der Kohärenzsicherungsmaßnahme KS 5 für die Art Rohrweihe.

Die rot gekennzeichnete Fläche wird, ab August 2021 als Ausgleichsfläche A2 und Kohärenzsicherungsfläche KS5 angelegt.

Kohärenzsicherung für Lebensraumtypen der FFH-RL

Lebensraumtyp 6510: Magere Flachland-Mähwiesen

Artenreiche, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (planar bis submontan) des Arrhenatherion- bzw. Brachypodio-Centaureion nemoralis-Verbandes. Dies schließt sowohl trockene Ausbildungen (z. B. Salbei-Glatthaferwiese) und typische Ausbildungen, als auch extensiv genutzte, artenreiche, frisch-feuchte Mähwiesen (mit z. B. Sanguisorba officinalis) ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind die mageren Mähwiesen blütenreich, wenig gedüngt und der erste Heuschnitt wird nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser durchgeführt. >>>Weiterlesen

Ausgleichsfläche des Staatlichen Bauamt Bamberg (Flachlandmähwiese in der Blüte)

Lebensraumtyp 91E0*: Weichholzauwälder mit Erle, Esche und Weide

Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarz-Erle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen (Salicion albae) an regelmäßig und oft länger überfluteten Flussufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Überflutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.

Ausgleichsfläche des Staatlichen Bauamt Bamberg (Auwald mit mittlerer Ausprägung)

Kohärenzsicherungsmaßnahme KS4 nach Fertigstellung. 

Fertige Auwald-Pflanzung für die Kohärenzsicherungsmaßnahme KS4:

Lebensraumtyp 3150: Natürliche, eutrophe Stillgewässer

Definition (SSYMANK et al. 1998):
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition. Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation [z. B. mit Wasserlinsendecken (Lemnetea), Laichkrautgesellschaften (Potamogetonetea pectinati), Krebsschere (Stratiotes aloides) oder Wasserschlauch (Utricularia spp.)].

Ausgleichsfläche des Staatlichen Bauamt Bamberg (Natürliches Stillgewässer)

Lebensraumtyp 6430: Feuchte Hochstaudenflur

Definition (SSYMANK et al. 1998):
Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inklusive Waldsäume

Feuchte Hochstaudenfluren und Hochgrasfluren an eutrophen Standorten der Gewässerufer, Waldränder und im Bereich der subalpinen Waldgrenze:
– Uferbegleitende Hochstaudenvegetation der Fließgewässer der Convolvuletalia sepium und der Glechometalia hederaceae sowie des Filipendulion.
– Feuchte Staudensäume der Wälder.
– Subalpine und hochmontane Hochstaudenvegetation an Fließgewässern, aber auch an Wald- und Wegrändern und auf Schlägen (Betulo-Adenostyletea) mit Ausnahme der Alpenampfer-Gesellschaften (Rumicion alpini).

Ausgleichsfläche des Staatlichen Bauamt Bamberg (Feuchte Hochstaudenflur an Stillgewässer)

CEF – Maßnahmen für Artenschutz

Das „Guidance document“ der EU-Kommission (2007) sieht die Möglichkeit vor, sogenannte CEF-Maßnahmen (measures that ensure the continued ecological functionality) bei der Beurteilung der Verbotstatbestände der Artikel 12 und 13 FFH-RL zu berücksichtigen. Danach können weitergehende konfliktmindernde und funktionserhaltende Maßnahmen, welche die kontinuierliche Funktionsfähigkeit einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gewährleisten, dazu beitragen, dass die Verbotstatbestände der Artikel 12 und 13 FFH-RL nicht eintreten und entsprechend keine Befreiung nach Artikel 16 FFH-RL erforderlich ist.

Maßnahmen, die im Falle von Projekten / Tätigkeiten mit möglichen Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität dieser Stätten dienen, müssen den Charakter von schadensbegrenzenden Maßnahmen haben (d.h. auf eine Minimierung, wenn nicht gar die Beseitigung der negativen Auswirkungen abzielen). Sie können aber auch Maßnahmen einbeziehen, die aktiv zur Verbesserung oder Erweiterung einer bestimmten Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beitragen, so dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktionalität dieser Stätte kommt. Solange diese Bedingung erfüllt ist und die entsprechenden Vorgänge von den zuständigen Behörden kontrolliert und überwacht werden, braucht nicht auf Artikel 16 zurückgegriffen werden“ (EU-KOMMISSION 2007:55)

Quelle:

https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/besonderer-artenschutz/regelung-des-44-abs-5-bnatschg.html

CEF-Maßnahmen für die Feldlerche (Alauda arvensis):

Quelle: https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/feldlerche/

Die Feldlerche ist nahezu flächendeckend in Bayern verbreitet, weist allerdings Lücken in den großen Waldgebieten des ostbayerischen Grenzgebirges (Bayerischer Wald) auf. Sie fehlt fast geschlossen im Alpengebiet. Weitere Lücken sind vor allem auf fehlende Erfassungen zurückzuführen. Es sind keine wesentlichen Veränderungen des Verbreitungsgebietes im Vergleich zum Zeitraum 1996-1999 erkennbar. Der Bestandsrückgang zeigt sich vor allem in Südbayern, nördlich der Alpen. Die höchsten Dichten liegen vor allem in den Mainfränkischen Platten, im Grabfeld, im Fränkischen Keuper-Lias-Land und auf den Donau-Iller-Lech-Platten.

CEF-Maßnahmen für das Große Mausohr (Myotis Myotis):

Schlafendes Großes Mausohr, Fledermaushöhle des Staatlichen Bauamt Bamberg.

Das Große Mausohr hat einen europäischen Verbreitungsschwerpunkt und kommt von Atlantik und Mittelmeer bis fast an die Nord- und Ostsee vor. Im Osten verläuft die Arealgrenze durch Weißrussland, die Ukraine und Kleinasien.

In Deutschland ist die Art weit verbreitet und in den südlichen Bundesländern nicht selten. Bayern beherbergt die größten Bestände in Mitteleuropa. Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die strukturreiche Landschaften mit hohem Anteil geschlossener Wälder in der Umgebung als Jagdgebiete benötigen. Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe werden als Jagdgebiete bevorzugt, innerhalb der Wälder sind Buchen- und Mischwälder mit hohem Buchen-/Eichenanteil die bevorzugten Jagdgebiete. Seltener jagen Mausohren auch auf Äckern, Weiden oder über anderem kurzrasigen (frisch gemähten) Grünland. Die Tiere fangen in langsamem, bodennahem Flug Großinsekten (insbesondere Laufkäfer, Kohlschnaken) vom Boden oder dicht darüber.

CEF-Maßnahme des Staatlichen Bauamt Bamberg, Fledermauskasten an der B173 bei Trieb.

Weiterer Natur- und Artenschutz

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)

Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_managementplaene/5526_5938/doc/5921_301/texte/de5921301_t_fg_nfin_ffin.pdf

In Europa bildet Mitteleuropa den Verbreitungsschwerpunkt der Art. Die Vorkommen in Deutschland sind weitgehend auf die Südhälfte beschränkt mit den Schwerpunkten in Bayern und Baden-Württemberg.

In Bayern ist P. nausithous weit verbreitet, jedoch in sehr unterschiedlicher Vorkommensdichte. Regional kann die Art recht selten auftreten, z.B. im Tertiären Hügelland. Die Art fehlt klimabedingt in Teilen der östlichen Mittelgebirge sowie in den Alpen außerhalb der Tallagen.

P. nausithous gehört in Bayern zu den mittelhäufigen Arten. Hinsichtlich der Bestandsentwicklung ist die landesweite Situation nicht einheitlich. Zum einen gibt es einzelne Hinweise auf mögliche Bestandszunahmen, zum anderen hat die Art in Nordbayern mit dem Rückgang bzw. der Verbrachung von extensivem Feuchtgrünland Habitate verloren. Insgesamt dürfte ein negativer Bestandstrend vorherrschen.

Haupt-Lebensräume in Bayern sind Pfeifengraswiesen, Feuchtwiesen, Glatthaferwiesen und feuchte Hochstaudenfluren. Im Vergleich zur Schwesternart P. teleius toleriert P. nausithous auch trockenere, nährstoffreichere Standortbedingungen. Aufgrund der hohen Mobilität finden sich immer wieder Falter außerhalb geeigneter Larvalhabitate.

Ausgleichsfläche des Staatlichen Bauamt Bamberg (Feuchtwiese mit Wiesenknopf)
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